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Erstes Wiener Lesetheater
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Die wichtigsten Punkte für die Veranstaltung von Lesungen im Rahmen des Ersten Wiener Lesetheaters (1. WLT) (aktualisiert August 2024)

Informationen für alle, die eine Lesung (Aufführung) verantworten wollen.

Ich möchte eine Lesung durchführen, was muss ich als Verantwortliche/r berücksichtigen?
1. Einreichung
2. Finanzierung
3. Projektmanagement
4. Honorarauszahlung
5. Öffentlichkeitsarbeit
6. Termin, Ort, Technik
7. Spenden

1. Einreichung

Eine Einreichung ist nötig, damit die Lesung finanziert werden kann. Einreichungen sind vor Ende der Einreichfrist an das Dreiergremium zu senden. Die Einreichung muss folgende Informationen enthalten: Titel, Autor/in(nen), geschätzte Anzahl der Mitwirkenden.
• Schriftlich an Susanna C. Schwarz-Aschner, Beduzziweg 15/C, 1230 Wien oder per e-Mail an mail@lesetheater.at.
• Pro Person können bis zu 5 Titel eingereicht werden.
• Einreichfrist: Ende Juli für Lesungen im Folgejahr.
• Es liegt in der Verantwortung des/der Einreichenden, bereits VOR der Einreichung bei den Verlagen bezüglich der Rechte anzufragen.
• Einreichen kann nur, wer Mitglied des 1.WLT ist.

2. Finanzierung

Das verfügbare Jahresbudget hängt von den Subventionen von MA 7 (Wien Kultur) und Bundeskanzleramt ab. Falls die Anzahl der Einreichungen das verfügbare Budget übersteigt und mit den Einreichenden keine Lösung gefunden wird (Reduktion der Projekte), nimmt der Beirat des 1. WLT eine anonyme Reihung vor, das Dreiergremium des 1. WLT wertet die Reihung aus. Die Gültigkeit unserer Finanzierungszusagen ist erst nach den Subventionszusagen gegeben.

Finanziert werden:
• Honorare (für alle Mitwirkenden, max. je 60 € pro Lesung). Es können in Zukunft bei voller Honorierung auch mehr als 8 Lesende eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist: es darf sich die Gesamtanzahl (also bei einer Lesung 8, bei zwei 16, bei drei 24 etc…) der eingereichten Lesenden nicht ändern, kann aber anders aufgeteilt werden.
Bei Großveranstaltungen (z.B. Chansonabend, Katzenfasching, Poet Night, Jahresabschlusslesung etc.) gibt es keine Deckelung mehr. Es werden einheitlich bei allen derartigen Veranstaltungen 40,- € pro Mitwirkender/Mitwirkendem ausbezahlt.
• Kopierkosten und Porto (nur mit Originalbelegen), soweit sie einen vertretbaren finanziellen Rahmen nicht überschreiten.
• Wenn nötig, ggf. Verlagsrechte in der maximalen Höhe von 100,-€ inkl. MWSt (Sondertarif für Verein einfordern!)
• In Ausnahmefällen Raummiete in der maximalen Höhe eines Mitwirkendenhonorars. Bitte vor der Veranstaltung beim Dreiergremium ansuchen!
• Achtung: Aus dem Budget können keine Transportkosten (z.B. Taxi) bezahlt werden.

Nicht honorierte Lesungen:
Projekte, die aufgrund ihrer Position bei der Reihung keine Finanzierung bekommen oder spontane Leseaufführungen, bzw. auch Wiederholungen bereits einmal finanzierter Lesungen können selbstredend – allerdings eben unbezahlt – durchgeführt werden. Wiederholungen können finanziert werden, wenn die erste Aufführung mindestens 3 Jahre zurückliegt. Auch bei nicht honorierten Lesungen bitte den Termin mit dem Dreiergremium absprechen, um "Doppelbuchungen" zu vermeiden. Eine Ankündigung im "LeseZeichen" ist selbstverständlich auch möglich (vergl. 5. Öffentlichkeitsarbeit und 6. Termin, Ort, Technik). Ebenso gilt, wie bei finanzierten Lesungen, 7. Spenden vollinhaltlich.

"S-Stücke" ("Sonderprojekte"): Es besteht die Möglichkeit, für Projekte, die nicht im Vorjahr eingereicht wurden (und nicht eine allfällige Beirats-Urabstimmung durchlaufen haben), Finanzierung zu bekommen. Das gilt insbesondere anlässlich eines unvorhersehbaren Ereignisses (politische Ereignisse, Ableben einer Autorin/eines Autors) oder literarisch aktueller Stücke/Texte (Beschluss der Generalversammlung 2000). Für die Finanzierung eines Sonderprojekts bitte einen Antrag mit einer kurz gefassten Begründung an das Dreiergremium stellen. Dieses wird dann darüber beraten, ob das Projekt in die Finanzierung aufgenommen werden kann und den/die Einreichende/n umgehend darüber informieren.

3. Projektmanagement

Verantwortliche sind zuständig für:
• das Einholen der Rechte bei Autor/in und/oder Verlag
• das Bestimmen von Termin und Veranstaltungsort
• die Suche nach Mitwirkenden
• Dramaturgie, Regie
• Öffentlichkeitsarbeit
• die Auszahlung der Honorare an die Mitwirkenden
• die Ablieferung der unterschriebenen Honorarnoten, des Dokumentationsblatts (wird den Honoraren bei Übergabe beigelegt), der Spenden und der Liste mit allfälligen neuen Interessent/inn/en für das "LeseZeichen" so schnell wie möglich nach der Veranstaltung (bei jedem der drei Vorstandsmitglieder möglich) – spätestens jedoch bei der LeseZeichen-Aussendung des auf die Lesung folgenden Monats

Bei der Lesung:
• Auflegen einer Adressliste (wird den Honoraren bei Übergabe beigelegt) und Hinweis auf die
Möglichkeit, das "Lesetheater LeseZeichen" per Post oder elektronisch zu erhalten und Mitglied des 1. WLT zu werden (für die Mitgliedschaft ist unbedingt auch die Postadresse einzutragen) http://www.lesetheater.at/downloads/LTh-Adressliste.pdf
• Hinweis auf das Spendenkörbchen und die Wichtigkeit von Spenden für die Arbeit des Lesetheaters.
• Zählung der anwesenden Zuhörenden (für die Statistik, Mitwirkende bitte nicht mitzählen) • Achtung: Lesungen dürfen nur stattfinden, wenn mindestens 5 Zuhörende anwesend sind.

Nach der Lesung:
• Nicht vergessen: Ausfüllen des, den Honoraren beigelegten, Statistikformulars (Autor/Titel, Anzahl der Mitlesenden ♀/♂, Ort, Anzahl der Besucher/innen, Höhe der Spenden)

4. Honorarauszahlung

Die maximale Honorarhöhe beträgt derzeit einheitlich 60 €.
• Jede/r Mitlesende füllt eine Honorarnote aus, die folgende Angaben enthalten muss:
Name und Adresse des/der Mitwirkenden,
Autor/in und Titel des Stückes,
Veranstaltungsort und -datum,
Höhe des ausbezahlten Honorars,
Datum und Unterschrift
(Eine Honorarnote als Kopiervorlage wird den Honoraren bei Übergabe beigelegt, oder kann hier heruntergeladen werden:
http://www.lesetheater.at/downloads/Honorarnote1WrLT.doc.)
• Die Übergabe der Honorare für finanzierte Leseaufführungen an die/den Verantwortliche/n oder eine/n Mitwirkende/n erfolgt bei der Aussendung des "LeseZeichens", in dem die Lesung angekündigt wird (17:00 bis 19:00, Datum und Ort siehe "LeseZeichen" – dzt. Neubauschenke, Zieglergasse 25, 1070 Wien, vis à vis Literaturhaus).

5. Öffentlichkeitsarbeit

Verantwortliche sind zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit:
• Für die Ankündigung im "Lesetheater LeseZeichen" alle nötigen Informationen rechtzeitig bis zum Redaktionsschluss (nachzulesen im jeweiligen "LeseZeichen") übermitteln, und zwar an mail@lesetheater.at oder Susanna C. Schwarz-Aschner, Beduzziweg 15/C, 1230 Wien.
• Die Ankündigung muss enthalten: Autor/in, Titel, Veranstaltungsort, Datum, Uhrzeit und Mitwirkende, Verantwortliche/r (Die früher übliche Abkürzung "VA" ist missverständlich und soll nicht mehr verwendet werden. Statt dessen kann es heißen: "verantwortlich", oder z. B. Verantwortliche/r, Gestaltung, Textauswahl, Konzept, Zusammenstellung oder Ähnliches.)
• Achtung: Wenn die Info für die Veranstaltung nicht rechtzeitig vor Redaktionsschluss eintrifft und daher ins "LeseZeichen" nicht aufgenommen werden kann, gibt es KEINE HONORARE!

• Falls für die Bewerbung der Lesung zusätzlich Flyer eingesetzt werden, müssen diese das Logo des 1. WLT enthalten. Ein Hinweis auf die Unterstützung durch Wien Kultur, Bundeskanzleramt, Basis.Kultur.Wien sowie ggf. sonstige Geldgeber/innen ist erwünscht.
• Informationen über unsere Werbemittel gibt es hier (Logo zum Download, Banner, Flaggen): http://www.lesetheater.at/details.php?xp=21

Falls geplant ist, bei einer Leseaufführung Film- oder Fotoaufnahmen zu machen:
• Dafür ist von allen Mitwirkenden das Einverständnis einzuholen.
• Sollte das Publikum gefilmt oder fotografiert werden, so muss auch dieses um Erlaubnis gefragt werden.
• Ohne ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Personen ist die Veröffentlichung von Bildern im Internet nicht gestattet.

6. Termin, Ort, Technik

• Vor Festlegung des Lesetermins ist abzuklären, ob der gewünschte Termin noch frei ist: mail@lesetheater.at oder Susanna C. Schwarz-Aschner 0699/19 44 11 86. Laut Beschluss der Generalversammlung dürfen nicht zwei LT-Veranstaltungen am selben Abend stattfinden. Es besteht auch die Möglichkeit selbst im Lesetheater-Kalender nachzuschauen, welche Termine noch frei sind: https://calendar.google.com/calendar/embed?src=lesetheater%40gmail.com
• Zur Unterstützung bei der Raumsuche gibt es eine Liste aller bisherigen Veranstaltungsorte, an/in denen Lesungen des 1. WrLT stattgefunden haben (bei Gabriele Stöger anzufordern).
• Es gibt Leselampen, die für jede Veranstaltung benützt werden können. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung unter mail@lesetheater.at oder bei Susanna C. Schwarz-Aschner unter 0699/19 44 11 86 ist notwendig, um eine rechtzeitige Übergabe zu vereinbaren. Nach Möglichkeit sollte dies bei der Aussendung sein, bei der auch die Honorare übergeben werden und ebenso die Rückgabe.
• Achtung: Eine Reihe von Spielorten hat die Anzahl der stattfindenden Leseaufführungen des 1. WLT beschränkt (z.B. Literaturhaus). Bitte Raumwünsche für das Literaturhaus gleich bei der Einreichung bekanntgeben. Bei zu vielen Bewerbungen für einen solchen Spielort, behält sich das Dreiergremium die Auswahl vor.

7. Spenden

Neben den Subventionen der öffentlichen Hand sind Spenden die wichtigste Finanzierungsquelle des 1. WLT.
• Lesungs-Verantwortliche weisen vor und nach der Lesung (und auch in einer eventuellen Pause) das Publikum ausdrücklich auf das Spendenkörbchen hin.
• Das Spendenkörbchen ist bei der Veranstaltung gut sichtbar aufzustellen, eventuell mit einem Schild (z.B. "Danke für die Spenden" o. Ä.).
• Achtung: Auf Einladungen und Flyern ist die Formulierung "Eintritt freie Spende" NICHT erlaubt (Vorschlag: "Eintritt frei, über Spenden freuen wir uns" oder Ähnliches). Ebenso ist das "aktive Absammeln" von Spenden bei der Veranstaltung aus Gründen der AKM-Gebührenbefreiung nicht gestattet.

Gutes Gelingen!

Das Dreiergremium:
Jakub Kavin, Susanna C. Schwarz-Aschner, Gabriele Stöger